Die Mittelbauversammlung der TU Berlin vom 2025-05-21 fordert von Politik und Hochschule:
- Kahlschlag verhindern!
- Vom Berliner Senat fordern wir, die abgeschlossenen Hochschulverträge einzuhalten und die Hochschulen entsprechend stabil zu finanzieren, damit die Struktur verantwortungsvoll aufrechterhalten werden kann.
- Von den TU-Gremien fordern wir, Einstellungsstopps, Verlängerungsstopps und Kündigungen unter allen Umständen für alle Statusgruppen abzuwenden.
Viertelparitätischen Wahlkonvent umgehend umsetzen!
- Von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege fordern wir, die demokratisch beschlossene TU-Grundordnung inklusive viertelparitätischem Wahlkonvent umgehend zu bestätigen.
Faires Dauerstellensystem etablieren!
- Anschlusszusagen für längerfristige PostDoc-Verträge müssen zur Regel werden (BerlHG § 110 Abs. 6).
- Die Stellen sollen maximal 8 SWS Lehrdeputat beinhalten.
- Die Stellen sollen in der Regel Instituten/Fakultäten zugeordnet werden.
- Eine zukunfts- und konkurrenzfähige Strategie für den wissenschaftlichen Betrieb für die Berliner Hochschulen aufstellen!
Die Punkte der obenstehenden Erklärungen wurden auf der Mittelbauversammlung 2025-05-21 mit deutlichen Mehrheiten (jeweils über 2/3 der Anwesenden) beschlosssen.
Hintergründe
Zu 1: Der Berliner Senat hat 2024 neue Hochschulverträge abgeschlossen, weigert sich nun aber, die Hochschulen entsprechend zu finanzieren. In der Folge sind bereits 28 Mio aus den TU-Rücklagen direkt zum Stopfen von Berliner Haushaltslöchern abgezweigt worden. Fürs aktuelle Jahr sollen der TU 32 bis 48 Millionen ihrer zugesagten Zuschüsse vorenthalten werden. Die TU Berlin hat beschlossen, in den nächsten Jahren 18 Fachgebiete abzubauen; deren Abwicklung wird aber dauern.
Zu 2: Die Gremien der TU Berlin haben Ende 2024 eine überarbeitete Grundordnung verabschiedet, die vorsieht, dass Präsident:innen in einem viertelparitätischen Wahlkonvent gewählt werden (d.h. mit je 15 Vertreter:innen für Profs, WiMis, Studis und MTSV). Die Regelung geht auf eine Reihe von Beschlüssen seit Mai 2013 (!) zurück und wurde inzwischen durch sehr viele Rechtsgutachten und Kompromisse abgesichert. Aktuell weigert der Berliner Senat sich, die Einführung des viertelparitätischen Wahlkonvents zu bestätigen mit der Begründung, dass 10 der rund 400 TU-Professor:innen Bedenken angemeldet hätten. Darum ist die Rechtgrundlage für die im Herbst 2025 anstehende Präsidiumswahl in Gefahr.
Zu 3: Seit Jahren wird die Stärkung eines weniger befristeten Mittelbaus diskutiert. Die 2023er Überarbeitung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes scheiterte. Die 2021 Regelung für Anschlusszusagen im Berliner Hochschulgesetz ist bis heute nicht wirksam geworden und wird vermutlich abgeräumt werden. Effektiv hat die Politik damit in diesem Problemfeld seit Jahren nichts außer Unsicherheiten und enttäuschten Hoffnungen produziert. Es wäre wünschenswert, dass mehr rauskommt. Gerade ist zu befürchten, dass Dauerstellen, falls sie kommen, in 12 SWS Lehre untergehen sollen. Das Forderungspaket ist nicht explizit an die Politik gerichtet, da Teile davon im Zweifel auch innerhalb der TU umgesetzt werden könnten.
Zu 4: Unimitglieder sind unsicher, ob der Berliner Senat eine Strategie verfolgt, die die Zukunft des Wissenschaftsstandorts klar genug priorisiert.